Im Folgenden werden die Regeln der Stadt Erklärt:

1.Allgemeines

§1
Die Stadt kann durch den Befehl /warp Äotrel erreicht werden.

§2
Bauanträge können bei der Stadtführung(http://www.poretox.de/index.php?forum-showposts-292) gestellt werden.

§2a
Bauanträge können auch im Forum unter dem Entsprechenden Thema gestellt werden.

§3
Das Bauen ohne gültige Baugenehmigung durch ein Mitglied der Stadtführung ist untersagt.

§4
Partnerstadt von Äotrel ist die Stadt Bretonia.

§5
(1)Das Schwarze Brett befindet sich vor dem Rathaus.
(2)Jeder Bürger ist verpflichtet Regelmäßig auf das Schwarze Brett zu sehen.
(3)Es ist verboten Bauanträge auf dem Schwarzen Brett zu stellen.

2.Geregeltes Zusammenleben

§6
Im Chat und auf dem Schwarzen Brett ist zwischen Bürgern der Stadt stets eine höfliche Umgangsform zu bewahren.

§7
Beleidigungen , Demütigungen , Bloßstelltungen o.ä. sind im gesamten Schriftverkehr der Stadt verboten.

§8
Bei Problemen mit Nachbarn ist sich an die Stadtführung zu wenden.

2.Bauregelungen

§9
Der Baustil von Äotrel ist Mittelalterlich.

§10
Der Baustil der Häuser ist an die Umliegenden Häuser anzupassen.

§11
Im Zweifelsfall bestimmt der Bürgermeister oder seine Vertreter über die Regelkonformität der Häuser.

§12
Die Stadtführung behält sich das Recht vor , Häuser abreißen zu lassen , wenn sie nicht dem Baustil der Stadt entsprechen.

§13
An jedem Haus ist ein Schild mit dem Namen des Erbauers/Besitzers anzubringen.

3.Regelwidriges Verhalten

§14
Jeder Bürger ist verpflichtet , Serverweite Straftaten , wie Griefing oder Farmen im Freebuild mit einem Ticket zu melden.

§15
Jeder Bürger ist verpflichtet , Stadtinterne Regelwidrigkeiten bei der Stadtführung zu melden.

§16
Bei Zuwiederhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verfassung , behält sich die Stadtführung das Recht vor das Haus des jeweiligen Bürgers abreißen zu lassen , und ihm somit seine Bürgerrechte zu entziehen.

4.Inkrafttreten und Gültigkeitsbereich

§17
Der Gültigkeitsbereich dieser Verfassung umfasst die gesamte Stadt Äotrel

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Diese Verfassung tritt mit dem 23.04.2015 in Kraft


Zuletzt modifiziert von abseabsmeier am 23.04.2015 - 21:48:57